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Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)

 

zuständige Behörden:

Wirtschaftsministerium BMWi - Referat FB 8

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA

 


 

Wenn Sie herrenlose Waffen oder Munition finden, wenden Sie sich bitte umgehend an

die nächst-gelegene Polizeidienststelle

oder den

Kampfmittel-räumdienst 

 

 

 

 

 

 

 

Kriegswaffen (inkl. Munition) nach dem KWKG und Salutkriegswaffen (sogen. Film-/Theaterwaffen) dürfen nicht in den Ausstellungsbereich gebracht werden. Zugelassen sind Anscheinswaffen (Deko-Kriegswaffen), die durch vorschriftsmäßige Abänderung ihre Schusswaffen- und Kriegswaffeneigenschaft verloren haben.
Salut-Kriegswaffen - "Film-/Theaterwaffen" (KWKG)

Tragbare Handfeuerwaffen für Theater-, Film-, oder Fernsehzwecke, die Kriegswaffen i.S.d. KWKG sind und wesentliche Bestandteile von Kriegswaffen (z.B. Verschlüsse) im Originalzustand enthalten und die so abgeändert sind, dass sie nur noch Kartuschenmunition verschießen können, haben durch die Abänderung ihre Schußwaffeneigenschaftnicht jedoch ihre Kriegswaffeneigenschaft verloren. Sie sind weiterhin Kriegswaffen, unterliegen den Genehmigungspflichten des KWKG und dürfen nicht in den Ausstellungsbereich gebracht werden.

Jede Beförderung, jeder Erwerb und jede Überlassung der tatsächl. Gewalt über Kriegswaffen (auch Film-/Theaterwaffen !!!) darf nur nach erteilter Genehmigung erfolgen.

Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen (KWKG)

Unbrauchbar gemachte tragbare Kriegswaffen der Nummern 29, 30, 37 und 46 der KWL zum KWKG  (z.B. Maschinenpistolen, die nach dem 2.9.1945 bei einer militär. Streitmacht eingeführt worden sind und luftgekühlte Maschinengewehre), haben durch die dauerhafte Unbrauchbarmachung gem. den Vorschriften des BMWi ihre Kriegswaffeneigenschaft nach dem KWKG und ihre Schußwaffeneigenschaft  verloren. Bei dem entstandenen Gegenstand handelt es sich im juristischen Sinne um eine sogen. Anscheinswaffe.

Den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen hat das BWMi in der Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUmgV) vom 1. Juli 2004 (BGBl.I.S.1448) geregelt. Nach § 2 Abs.1 ist Kindern und Jugendlichen der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten. Nach §2 KrWaffUmgV ist es verboten unbrauchbar gemachte Kriegswaffen nach Nr. 29, 30, 37 und 46 der KWL offen zu führen.

Darüber hinaus unterliegt der Umgang (Kauf, Verkauf, Besitz ...) mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen der Nummern 29, 30, 37 und 46 der KWL keinerlei Beschränkungen. Diese unbrauchbar gemachten ehem. Kriegswaffen dürfen daher in den Ausstellungsbereich gebracht und an Personen über 18 Jahren verkauft werden.

Die Dekowaffe muss ein amtliches "Abnahmezeichen" von einem deutschen Beschussamt aufweisen. Die Abnahmebescheinigung des Beschussamtes über die ordnungsgemäße Durchführung der Umbauarbeiten  muss ebenfalls vorhanden sein. 

Zuständigkeit (KWKG)

Zuständig für das KWKG ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi, Referat FB8, Ministerialrat Claus Warnken) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Einhaltung der gesetzl. Vorschriften und Auflagen wird von der Ausstellungsleitung und den zuständigen Behörden streng überwacht !

Hinweis zu Rechtsthemen
Auch wenn sie nach Meinung des Autors die aktuelle gesetzliche Lage wiederspiegeln, können sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung unter keinen Umständen eine rechtskundige Beratung durch z.B. einen Rechtsanwalt ersetzen. Auch das Zitieren im juristischen Kontext als alleinige Quelle ist kritisch zu bewerten und nicht zulässig.

Für unsere ausländischen Gäste:

Die Sammlungsgegenstände werden auf unserer Veranstaltung ausschließlich nach den deutschen Gesetzen (WaffG, KWKG, §§ 86, 86a StGB usw.) an Historiker, Museen und seriöse Sammler verkauft.

Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Staaten die Einfuhr bzw. Ausfuhr, der Besitz, Kauf, Verkauf oder Gebrauch von bestimmten Gegenständen gesetzlich beschränkt, besteuert, lizensiert oder sogar ganz verboten ist.

Die zuständigen Wirtschaftsministerien geben Ihnen bei rechtlichen Unklarheiten gerne Auskunft über die relevanten Vorschriften.

 

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